TOMs - Bedeutung, Einsatz, Vorteile
Wieder und wieder ziehen Hacker und Whistleblower die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit auf sich. Während letztere Gruppe durchaus löbliche Arbeit verrichtet, sind Hackerangriffe, unter denen Politiker, Stars und Journalisten ebenso wie Privatpersonen und Kleinstunternehmen leiden, lediglich zu verurteilen. Eines haben Whistleblowing und Hacking jedoch gemein: Häufig dienen Datenlecks, etwa in Form von Schwachstellen in der Firewall oder fahrlässigen Festplattensicherungen, als Ausgangspunkt für Attacken. Verhindern lassen sich Doxing & Co. nur bedingt; kein Unternehmen, keine Behörde und keine Einzelperson ist zu 100 Prozent abgesichert vor böswilligen Hackern. Aufgrund dessen hat die Bundesregierung in ihrem Gesetz zum Bundesdatenschutz unter § 9 festgehalten, dass Körperschaften und Ämter, die personenbezogene Daten verarbeiten, erheben oder nutzen, eine Liste für technische und organisatorische Maßnahmen (auch als TOMs bezeichnet) zu erstellen haben.
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Rundumschutz aus einer Hand
Hackerskandale und Datenlecks rücken das Thema Datenschutz immer wieder in den Vordergrund öffentlicher Diskussionen. Was für viele Endverbraucher „nur“ ärgerlich ist, kann Unternehmen jedoch teuer zu stehen kommen: Werden Daten fahrlässig verwaltet, unerlaubt erworben oder weitergereicht, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Dies sieht zumindest die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) vor. Große Konzerne mögen sich Experten und Berater leisten und den Richtlinien Folge leisten können, doch mittlere und kleine Unternehmen sind häufig mit den Gesetzestexten und deren Auswirkungen hoffnungslos überfordert. Dennoch: Professionelles Datenschutzmanagement gibt es auch für kleines Geld, für jedermann und zu jeder Zeit! meindatenschutz.de macht’s möglich.
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(K)ein Datenschutz für jedermann. Mitarbeiter in der Pflicht
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, sowie das europaweit geltende Pendant (EUDSGVO) bringen allerlei Pflichten mit sich. Pflichten, an denen sich insbesondere Geschäftspersonen sowie Unternehmer zu orientieren haben. Die Einhaltung und Überwachung dieser Pflichten kann dem Einzelnen jedoch kaum zugemutet werden: Bereits in kleinen sowie mittelständischen Betrieben nehmen die Richtlinien zum Schutz der kundenorientierten Datenerfassung und –verarbeitung einen erstaunlichen Umfang ein. Große, umsatzstarke Unternehmen greifen deshalb vermehrt auf die Hilfe von Datenschutzbeauftragten zurück. Gerne werden diese extern beschäftigt, da die Kontrolle sowie Optimierung des internen sowie externen Datenschutzes lediglich in Intervallen nötig und sinnvoll ist. Auf diese Weise werden die Kosten für den gesetzeskonformen Umgang mit Mitarbeiter-, Betriebs- und Kundendaten gesenkt. Diesen, wenn auch vergleichsweise günstigen, Service können sich kleine Unternehmen jedoch nicht immer leisten. Einen Ausweg bieten Datenschutzmanagement Software Applikationen, wie Sie sie zum Beispiel auf meindatenschutz in Anspruch nehmen können. Die Auswirkungen beziehungsweise Anforderungen der DSGVO für Unternehmen lassen sich jedoch nicht einzig und allein mit maßgeschneiderten Datenschutzlösungen erfüllen.
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meindatenschutz erleichtert Ihren Alltag als Unternehmer
Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO (Datensschutz-Grundverordnung) der EU in Kraft getreten. Für den Schutz personenbezogener Daten von Kunden und Interessenten in Kontakt mit Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist hier eine neue Grundlage für den umfassenden Datenschutz geschaffen worden. Das BSDG (Bundesdatenschutzgesetz) wird durch die komplexe Verordnung der Europäischen Union umfassend ergänzt. Für den Verbraucher, der durch viele Berichte in den Medien für den Datenschutz immer mehr sensibilisiert wird, ist dies eine willkommene Entwicklung. Kleine und mittelständische Unternehmen sind angesichts der Komplexität der Regelung oft überfordert, zumal die Sanktionen bei Nichtbeachtung drastisch sein können.
Rechtssicherheit ist wichtig
Die vielen Normen sorgen in den Unternehmen oft für Verunsicherung. Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten oder nicht? Was ist ein Verfahrensverzeichnis und was müssen wir in diesem Zusammenhang tun? Muss Datenschutz wirklich eine Menge Kosten verursachen und wie setzen wir ihn in unserem Unternehmen mit absoluter Rechtssicherheit um?
Gerade die Rechtskonformität ist vielen Unternehmen angesichts drohender Rechtsfolgen wichtig. Aus diesem Grund konsultieren viele Unternehmen den Fachanwalt für Datenschutz, der zwar absolute Rechtssicherheit bietet, aber auch in seiner Beratung häufig sehr kostenintensiv ist. Doch es gibt eine wirklich gute Nachricht: meindatenschutz.de bietet eine Datenschutzmanagement Software, die hohe Ansprüche erfüllt und preislich überaus fair gestaltet ist.
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